Familienrecht und Erbrecht
Familienrecht
In allen „familiären“ Fragen beraten wir „zweckorientiert“ oder „neutral“ bei der Konzeption und Überprüfung von Eheverträgen und der steuerlichen Gestaltung unter Ehegatten; bei Trennung und Scheidung setzen wir die bestehenden Ansprüche des jeweiligen Mandanten durch.
Wir prüfen und helfen bei der Klärung von wichtigen Unterhaltsfragen zwischen Ehegatten und zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern oder sonstigen Verwandten. Die Interessen unserer Mandanten vertreten wir selbstverständlich auch bestmöglich vor Gericht oder auch im Rahmen einer aussergerichtlichen Mediation.
Erbrecht
Im Erbrecht beraten wir zu allen Fragen – von der vorweg genommenen Erbfolge über Erbauseinandersetzungen und Erbschaftskauf bis hin zur individuellen Testamentsgestaltung. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung.
Unternehmensnachfolge
Unseren Mandanten stehen wir auch bei der Planung und Strukturierung von Nachfolgeregelungen zur Seite – sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Dabei werden alle relevanten gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen sowie erb- und familienrechtlichen Gesichtspunkte berücksichtigt.
Familiengesellschaften
Wir beraten auch Familiengesellschaften als Ganzes, häufig die jeweilige Geschäftsführung oder auch einzelne Gesellschafter. Wir bereiten Gesellschafterversammlung vor, erarbeiten gemeinsam mit den Beratern unserer Mandanten Strategien oder begleiten Restrukturierungen und Umfinanzierungen. Stets versuchen wir dabei, einen Interessenausgleich unter den Gesellschaftern zu erzielen.