Wir betrachten das Handelsverteterrecht, Franchiserecht oder auch das Vertriebsrecht aus verschiedenen Perspektiven und können komlexe Sachverhalte beurteilen, weil wir für Hersteller und Kunden seit vielen Jahren ebenso tätig sind wie für Vertriebsmittler, Komissionsagenten, Handelsvertreter oder Distributoren.
Im Handelsrecht findet sich unser Schwerpunkt bei den Themen Handelsgeschäft und Handelskauf, selbstverständlich einschließlich des UN-Kaufrechts (CISG).
Wir decken ein weites Aufgabenspektrum ab: Die kompetente Gestaltung von Verträgen, die Unterstützung in schwierigen Verhandlungssituationen und das Vertreten der Interessen unserer Mandanten vor ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten.