Vergütung
Die Vergütung des Rechtsanwalts ist grundsätzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie richtet sich nach dem Streitwert und den gesetzlichen Gebührentatbeständen.
Beim Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dürfen die gesetzlichen Gebühren nur in außergerichtlichen Angelegenheiten unterschritten werden. Die Vereinbarung einer Erfolgsvergütung ist unzulässig!